Duales Studium zum:zur Rechtspfleger:in
Tätigkeitsprofil:
Aufgaben:
Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger (m/w/d) nehmen neben Richterinnen/Richter (m/w/d) Aufgaben der Rechtspflege wahr, die ihnen vom Gesetzgeber übertragen wurden. Sie führen zum Beispiel Zwangsversteigerungen durch oder klären, ob es Erben für einen Nachlass gibt. In ihren Entscheidungen sind sie unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie können als befangen abgelehnt werden und ihre Beschlüsse können nur über den Rechtsmittelweg angefochten werden. Ihre Arbeit ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll und weisungsfrei.
Ausbildung:
Das dual gestaltete Studium dauert drei Jahre. Die theoretischen Grundlagen erlernen Sie im Rahmen eines Fachstudiums am Campus Lichtenberg der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Die praktische Unterweisung übernehmen die verschiedenen Amtsgerichte, das Landgericht und die Staatsanwaltschaft. Ziel des Studiums ist es, Ihnen in einem wissenschaftlichen Studiengang mit praktischem Bezug einen Wissensstand zu vermitteln, der es Ihnen ermöglicht, Rechtsfragen zu klären und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
Wir bieten Ihnen:
- Einen Arbeitsplatz in Berlin
- Beamtenstatus/Sicherheit
- 30 Urlaubstage
- Familienfreundlichkeit
- Work-Life-Balance
- Fortbildungs- und Gesundheitsangebote
Anforderungsprofil:
Einstellungsvoraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG) oder
- die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) oder
- die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG).
Hinweis: Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist die deutsche Staatsangehörigkeit zwingend notwendig!
- Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (FHR) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand:
Bei einer Bewerbung nach §§ 10, 11 BerlHG ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zu führen durch beglaubigte Unterlagen:
- der Aus- oder Fortbildung sowie der Rechtsgrundlage, in der die Aus- und Fortbildung geregelt ist (§ 11 Abs. 1 BerlHG),
- fachlich ähnliche Berufsausbildung (§ 11 Abs. 2 BerlHG)
- des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (§ 10 Abs. 3 BerlHG).
Hinweis: Wenn Sie den Abschluss - vor Ausbildungsbeginn - erreichen, nehmen Sie unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil.
- Gesundheitliche Eignung
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen).
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ernennung bzw. zum gesetzten Stichtag dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen sowie das Anforderungsprofil für Rechtspflegeranwärterinnen/Rechtspflegeranwärter (m/w/d).