Duales Studium als Polizeiinspektoranwärter/-in
Die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz (HdP) bietet am Standort Hahn-Flughafen zum 01.07.2027 die Möglichkeit eines
Studiums als Polizeiinspektoranwärter/-in
für den Zugang zum 3. Einstiegsamt
in der staatlichen allgemeinen und inneren Verwaltung
mit dem Abschluss „Bachelor of Arts“
Dieser Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf und dauert drei Jahre; er gliedert sich in ein Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen (HöV) (21 Monate) und in verschiedene praktische Studienabschnitte (15 Monate), welche insbesondere in der Verwaltungsabteilung der HdP sowie im Rahmen einer Gastausbildung, z.B. bei einer kommunalen Behörde, absolviert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.hoev-rlp.de.
Voraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife, ein gleichwertiger Bildungsabschluss bzw. die Fachhochschulreife oder eine berufliche Ausbildung mit einem qualifizierten Ergebnis mit einer anschließenden mindestens zweijährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis einschließlich der gesundheitlichen Eignung
- Teamfähigkeit, persönliches Engagement, Zuverlässigkeit, Flexibilität, gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Empathiefähigkeit
Wir bieten Ihnen:
- Verbeamtung mit Beginn des Studiums
- eine enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis
- eine monatliche Besoldung in Höhe von ca. 1627,85 € brutto
- gute Übernahmemöglichkeiten
- flexible Arbeitszeiten, 30 Tage Urlaub
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- Dienst-Laptop für die Ausbildung
Sonstiges:
Schwerbehinderte Bewerbende werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Da wir eine Erhöhung des Frauenanteils anstreben, werden Frauen bei Vorlage von Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des LGG Rheinland-Pfalz vorrangig berücksichtigt.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads (https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads) unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads (https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads) unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Bewerbung:
Für fachliche Fragen stehen Frau Anna Thielen, Tel. 06131 / 65-74311 und Herr Klaus Bauer, Tel. 06131 / 65-74300 gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen mit detaillierten Angaben zum bisherigen beruflichen Werdegang – in tabellarischer Form – bitten wir bis spätestens 18. Oktober 2026 an die nachstehende Anschrift zu senden:
Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz
Referat 43 – Personal / Soziales –
Gebäude 1341
55483 Hahn-Flughafen
oder per E-Mail an
Hdp.personal@polizei.rlp.de (mailto:Hdp.personal@polizei.rlp.de)
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, daher bitten wir um Zusendung von Kopien. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Bei Bewerbungen via E-Mail bitten wir darauf zu achten, dass die Gesamtgröße der Anhänge 5 Megabyte nicht überschreitet und die Bewerbungsunterlagen als eine zusammenhängende Datei versendet werden.