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Digitale Finanzermittler/innen (m/w/d)

VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute

Für das Polizeipräsidium Essen suchen wir

Digitale Finanzermittler/innen (m/w/d)

Entgeltgruppe EG 12 TV-L / Besoldungsgruppe A 12 LBesO A NRW

Ab sofort in Teilzeit oder Vollzeit

Digitale Finanzermittlungen verfolgen die Spur des Geldes. Sie decken Verbindungen zwischen Täterinnen und Tätern, kriminellen Netzwerken sowie Organisationen auf und unterstützen die Aufklärung von Vermögens- und Korruptionsdelikten sowie Straftaten des Terrorismus, der Wirtschaftskriminalität und der Organisierten Kriminalität.

Money is the engine of crime!

Die Polizei NRW baut ihre digitalen Finanzermittlungen aus – mit Fokus auf Organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung. Mit fachkundigen Mitarbeitenden erschaffen wir einen Kompetenzzirkel, um digitale Finanzströme aufzudecken. Wir verfolgen inkriminierte Kryptowerte, frieren illegale Vermögenswerte ein und verfolgen Transaktionen auf der Blockchain. Darüber hinaus soll die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung zukünftig durch eine enge Vernetzung beider Aufgabenbereiche noch erfolgreicher werden.

Dafür suchen wir zwei Beamtinnen/BeamteRegierungsbeschäftigte

Das bringst du mit:

Quereinsteigende oder Regierungsbeschäftigte (m/w/d)

Du hast ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Bank- und Finanzwesen, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftskriminalistik oder Wirtschaftswissenschaften, insbesondere mit Studieninhalten zu neuen Finanztransfermöglichkeiten

Verwaltungsbeamte (m/w/d)

Du bist in der LG 2.1[1] in der Bes. Gr. A 12 LBesO A NRW oder der Bes. Gr. A 11 LBesO A NRW und erfüllst die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für

eine Beförderung nach A 12 LBesO A NRW[2] und hast darüber hinaus ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt Bank- oder Finanzwesen, insbesondere mit Studieninhalten zu neuen Finanztransfermöglichkeiten

oder

Beamte besonderer Fachrichtung (m/w/d)

Du bist in der LG 2.1 in der Bes. Gr. A 12 LBesO A NRW oder der Bes. Gr. A 11 LBesO A NRW und erfüllst die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach A 12 LBesO A NRW2 und hast darüber hinaus ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt Bank- oder Finanzwesen, insbesondere mit Studieninhalten zu neuen Finanztransfermöglichkeiten

Was wir uns von dir wünschen

  • Tiefgreifendes Fachwissen im Bereich virtueller Währung, Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie
  • Englischkenntnisse (mind. Niveau B 2)
  • Grundkenntnisse im Bereich Datenanalyse
  • Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Compliance und/oder FinTech, idealerweise im Bereich der Bekämpfung der Finanzkriminalität
  • Erfahrungen in der Durchführung von Schulungen und in der Projektarbeit

Voraussetzung für die Übertragung der Tätigkeit ist eine vorherige Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz NRW. Hierbei werden auch Angaben zum Ehepartner bzw. Lebenspartnerschaft erhoben und in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen.

Interesse geweckt?

Für deine aussagekräftige Bewerbung nutze bitte das Bewerbungsportal.

Stellenanzeige: Digitale Finanzermittler/innen (w/m/d)

Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:

  • ein Anschreiben
  • ein aktueller Lebenslauf
  • Nachweis der geforderten Studiums
  • vorhandene Arbeitszeugnisse
  • ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX.

Zusätzlich bei verbeamteten Personen:

  • Kopie der aktuellen Beurteilung (Stichtag 01.06.2026) und der Vorbeurteilung

Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

[1] des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes NRW, der Deutschen Rentenversicherung, des allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (vgl. § 1 VAP 2.1) oder Beamtin/Beamter, die die Voraussetzungen gem. § 1 a VAP 2.1 erfüllt (z. B. Diplom-Finanzwirt oder - Rechtspfleger) oder Bundesbeamte oder Beamte anderer Bundesländer mit der Befähigung für die LG 2.1, wobei die in der jeweiligen Ausbildung vermittelten fachtheoretischen Kenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten eine größtmögliche Schnittmenge aufweisen müssen zu denen des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land NRW[2] Gem. § 7 Abs. 4 LVO NRW (unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Ableistens einer sechsmonatigen Erprobungszeit)