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Dezernentin oder einen Dezernenten (m/w/d) im Justizvollzug des Landes Rheinland-Pfalz

Land Rheinland-Pfalz - Justizvollzug -
location56 Koblenz, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute

Tätigkeitsprofil:

Es wird Bewerbungen entgegengesehen für 2,0 (davon 1,0 befristet bis zum 31.12.2027) ab dem nächstmöglichen Termin zu besetzende Stellen für

eine Dezernentin oder einen Dezernenten (m/w/d)

in der Leitung einer Justizvollzugseinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz.

Interesse für die vielfältigen Tätigkeiten im Justizvollzug und die Bereitschaft, auch in anderen Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz eingesetzt werden zu können, wird vorausgesetzt. Die Einrichtungen des Justizvollzuges sind wesentlicher Teil der Rechtspflege und zählen zum Kernbestand eines funktionierenden Rechtstaates. Der Justizvollzug hat die wichtige gesellschaftliche Aufgabe für die Resozialisierung und gleichzeitig eine sichere Unterbringung von Straftätern zu sorgen. Im Justizvollzug befinden sich durchgehend rund 3.000 Gefangene, dort arbeiten rund 2.000 Bedienstete. In Rheinland-Pfalz gibt es im Land verteilt zwölf selbständige Justizvollzugseinrichtungen, darunter zwei Jugendstrafanstalten, eine Jugendarrestanstalt und eine Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung. Für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten sorgt eine eigene Justizvollzugsschule. Auch ein Justizvollzugskrankenhaus und ein Bildungszentrum für Gefangene gehören zum Spektrum. Die Einrichtungen des Justizvollzuges arbeiten zu einem großen Teil autark, was eine große Themenbreite vor Ort mit sich bringt. Reizvoll ist auch die Zusammenarbeit vieler verschiedener Berufsgruppen. Die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten ist eng und vertrauensvoll.

Anforderungsprofil:

Gesucht wird eine neue Kollegin oder ein neuer Kollege mit Engagement und Interesse an diesem außergewöhnlichen Zweig der Landesverwaltung. Wir erwarten eine abgeschlossene Berufsausbildung als Volljuristin oder Volljurist. Idealerweise verfügen Sie bereits über Rechtskenntnisse für den gesamten Bereich des Justizvollzuges. Neben der regulären Besoldung wird für Bedienstete in Justizvollzugseinrichtungen eine monatliche Zulage gemäß Nr. 8 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B des Landesbesoldungsgesetzes gewährt. Diese beträgt in den ersten drei Dienstjahren 135 Euro und ab dem vierten Dienstjahr 180 Euro.

Der Einsatz ist voraussichtlich in den Justizvollzugsanstalten Koblenz, Frankenthal (teilweise) und Zweibrücken (teilweise) vorgesehen.

Eine Einstellung in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der persönlichen, laufbahn-und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen möglich.

Bewerbungen werden bis 3. April 2026 erbeten an das

Ministerium der Justiz

– Personalreferat Abteilung 5 – Justizvollzug –

Ernst-Ludwig-Str. 3

55116 Mainz

Bewerbung-Justizvollzug@jm.rlp.de


Ausgeschriebene Stellen können auch als Teilzeitstellen (75 v.H. oder 50 v.H.) besetzt werden, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Belange entgegenstehen (§ 75 Abs. 1 LBG). Bei Bewerbungen auf eine Stelle in Teilzeitform sind die sonstigen Erklärungen zum Vorliegen der Voraussetzungen nach § 75 LBG und die Dauer der beantragten Teilzeitbeschäftigung beizufügen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass bei Besetzung einer Vollzeitstelle mit einer Teilzeitkraft (50 v.H.) die zweite Hälfte der Stelle ohne weitere Ausschreibung gleichzeitig besetzt werden kann. Entsprechendes gilt für sich anderweitig ergebende Bruchteile (z.B. 75 v.H.).

In Umsetzung der Selbstverpflichtung „Die Landesregierung – ein familienfreundlicher Arbeitgeber“ bieten wir sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das Land fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität. Bewerbungen von Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.