DER ERSTEN BEIGEORDNETEN/ DES ERSTEN BEIGEORDNETEN (M/W/D)
Tätigkeitsprofil:
Die Erste Beigeordnete/ der Erste Beigeordnete wird auf Vorschlag des Landrates für die Dauer von 8 Jahren durch den Kreistag gewählt.
Die Erste Beigeordnete/ der Erste Beigeordnete wird in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und nimmt gemäß der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg die allgemeine Stellvertretung des Landrates wahr.
Zudem soll die Leitung des Dezernats für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Bauwesen übernommen werden. Das Dezernat umfasst das Amt für nachhaltige Entwicklung, Kataster und Vermessung, das Bauordnungs- und Planungsamt sowie das Umweltamt.
Eine Änderung der Organisationsstruktur bleibt vorbehalten.
Dienstsitz ist die Stadt Eberswalde.
Das Amt der Ersten Beigeordneten/ des Ersten Beigeordneten ist im Landkreis Barnim in die Besoldungsgruppe B4 eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Anforderungsprofil:
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Befähigung zum Richteramt oder höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine den vorgenannten Voraussetzungen vergleichbare Qualifikation besitzen sowie eine ausreichende Erfahrung für das Amt nachweisen. Darüber hinaus müssen die persönlichen Voraussetzungen zur Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß des Beamtenstatusgesetzes und des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg erfüllt werden, insbesondere darf bei der erstmaligen Berufung das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Es wird erwartet, dass die Erste Beigeordnete/ der Erste Beigeordnete den Erstwohnsitz innerhalb des Landkreises Barnim nimmt und über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügt. Es besteht die Notwendigkeit, den Dienst gegebenenfalls auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu verrichten.
Umzugskosten und Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.