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Chief Technology Officer (w/m/d)

Sicherheit und Ordnung

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Baden-Württemberg beobachtet verfassungsfeindliche Bestrebungen und sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten und unterrichtet die politisch Verantwortlichen sowie die Bürgerinnen und Bürger über drohende Gefahren. Sie können Ihren Beitrag zum Schutz der Demokratie leisten und Teil unseres Teams im LfV werden.

Beim Landesamt für Verfassungsschutz ist baldmöglichst die Funktion des

Chief Technology Officers (w/m/d)

(Kennziffer 19-26)
zu besetzen.

Ihre Aufgaben:

  • Beratung der Amtsleitung in strategisch relevanten IT- und Technikthemen
  • Information der Amtsleitung über aktuelle technische Entwicklungen
  • Initiierung, Steuerung und Überwachung der operativen Umsetzung in allen IT- und Technik-Angelegenheiten
  • Entwicklung einer zukunftsorientierten IT-Strategie im LfV
  • Weiterentwicklung von Prozessen und Strukturen

Unsere Anforderungen:

  • Einschlägige Berufserfahrung im IT-Bereich
  • Erfahrung im öffentlichen Dienst
  • Erfahrungen im Bereich IT-Governance bzw. die Bereitschaft, sich mit strategischen IT-Fragestellungen des LfV zu beschäftigen
  • Interesse an der Betrachtung und Optimierung von technischen Prozessen im LfV (Demand-Prozess) sowie der Erarbeitung und Etablierung von Standards
  • Bereitschaft, sich mit technischen Zukunftsthemen zu beschäftigen und die entsprechenden Schlüsse für die zukünftige Arbeitsweise des LfV zu schließen
  • Ausgeprägte kommunikative und lösungsorientierte Fähigkeiten, insb. komplexe IT-Themen zielgruppenorientiert darzustellen und zu einem Lösungsvorschlag voranzutreiben
  • Überdurchschnittliche schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Ausgeprägte soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
  • Gutes analytisches Denkvermögen und selbstständige Arbeitsweise
  • Wünschenswert: Erfahrung in einer Sicherheitsbehörde

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich qualifizierte Beamtinnen und Beamte des höheren Verwaltungs-, Informationstechnischen oder Polizeivollzugsdienstes oder des höheren Dienstes im Verfassungsschutz. Die Stelle ist nach Bes. Gr. A 15 LBesGBW bewertet.

Zudem können sich geeignete Personen mit einem einschlägigen Studium in den Fachrichtungen Informatik, IT-Sicherheit, Verwaltungsinformatik, Wirtschaftsinformatik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder Governance von Technologie und Innovation an einer Universität oder einer Hochschule in einem akkreditierten Studiengang (Diplom-, Magister-, oder Masterstudiengang) bewerben. Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt die Einstellung entsprechend der beruflichen Qualifikation sowie den persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 15 TV-L. Sofern die laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Unser Angebot an Sie:

Wir bieten Ihnen eine sinnstiftende, verantwortungsvolle sowie krisensichere Tätigkeit zum Schutz unserer Demokratie. Es erwartet Sie ein umfassendes Onboarding-Konzept sowie eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsangeboten. Darüber hinaus genießen Sie flexible Arbeitszeiten, erhalten einen Mobilitätszuschuss (JobTicket BW, JobBike BW) und können anteilig auf Arbeitszeit Dienst- und Präventionssportangebote wahrnehmen. Während der Dauer einer Verwendung beim LfV wird eine monatliche Sicherheitszulage i. H. v. derzeit 199,73 EUR gewährt. Tarifbeschäftigte haben außerdem einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen, erhalten eine Betriebsrente (VBL) sowie eine Jahressonderzahlung.

Was sonst noch wichtig ist:

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist. Da wir den Anteil von Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Nach § 10 Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Baden-Württemberg haben sich die Bewerberinnen und Bewerber vor der Aufnahme der Tätigkeit einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen zu unterziehen. Zwingende Voraussetzung für eine Einstellung im LfV ist die deutsche Staatsangehörigkeit.

Kontakt:

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne Frau Ferrari (Leiterin Personalreferat) entweder unter Tel. 0711/9544-323 oder per E-Mail unter Personal@lfvbw.bwl.de (mailto:Personal@lfvbw.bwl.de) (nur für Rückfragen – keine Bewerbungen) und für fachliche Fragen Frau Sutter-Lay unter Tel. 0711/9544-100 zur Verfügung.

Wo kann ich mich bewerben?

Ihre aussagefähige Bewerbung nehmen wir ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal (https://bewerberportal.landbw.de/lfv_v2/bestimmungen.php) auf unserer Homepage bis zum 18.10.2026 entgegen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.