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Bürofachkraft (w/m/d) bei der Datenstation

Polizeipräsidium Reutlingen
location72 Tübingen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Verwaltung
Teilzeit

Tätigkeitsprofil:

Sie haben Lust auf ein tolles Team und die Tastatur ist Ihr Revier? Die Datenstation der KriminalpolizeidirektionEsslingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Bürofachkraft (w/m/d)

am Standort Tübingen

Aufgaben

  • Beantwortung von Behördenanfragen
  • Prüfung und Freigabe von ED-Behandlungen
  • Erfassung von Personen- und Sachfahndungen
  • Bearbeitung der Mitteilungen über den Ausgang des Verfahrens (MAV)
  • Mitarbeit in der Kriminalaktenhaltung
  • Bearbeitung von Mitteilungen der Justizvollzugsanstalten (Haftdatei)

Anforderungsprofil:

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Gute EDV-Kenntnisse, besonders mit MS-Office sowie Bereitschaft zur Aneignung der erforderlichen Kenntnisse und Einarbeitung in fachspezifische Programme
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Selbständiges und eigenverantwortliches Handeln
  • Verschwiegenheit
  • Schnelle Auffassungsgabe
  • Teamfähigkeit
  • Flexible Einsatzbereitschaft

Unser Angebot

  • Entgeltgruppe 6 TV-L
  • Die Einstellung erfolgt unbefristet in Teilzeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 29,6 Stunden
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Gleitzeit: flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
  • Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem Job Ticket BW und dem JobBike BW

Haben Sie Fragen? Wir antworten!

Personalthemen: Oberamtsrätin Schaich 07121 942 5130

oder die Fachabteilung: Polizeioberrat Wild 0711 3990 500 und KriminalhauptkommissarZeller0711 3990 515

Klingt gut? Dann senden Sie Ihre Bewerbung als PDF-Dokument mit Kennziffer 0381.1-15/2026 bis 25. Mai 2026 per E-Mail an reutlingen.pp.vw.pers.bewerbung@polizei.bwl.de oder per Post an das Polizeipräsidium Reutlingen – Referat Personal – Kaiserstraße 99 – 72764 Reutlingen

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen!

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.

Die Information zur Erhebung von personalbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 DS-GVO finden Sie hier: https://www.polizei-bw.de/datenschutz/. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet, eine Rücksendung erfolgt nicht.