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Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) Nordrhein-Westfalen, Kehrbezirk Kreis Steinfurt 28

Technik und Handwerk

Tätigkeitsprofil:

Im Regierungsbezirk Münster wird zum

01. Januar2027

gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) in folgendem Kehrbezirk ausgeschrieben:

Kreis Steinfurt XXVIII.

Der Kehrbezirk liegt inden Stadtteilen Ibbenbüren-Dörenthe, Saerbeck-Schulkamp, Tecklenburg-Brochterbeck, Bauerschaft Horstmersch, Hörstel-Riesenbeck, Bauerschaft Birgte/Lage, Ibbenbüren Nordstadt und Holthausen.

Der Bezirk umfasst insgesamt ca. 2.700 Liegenschaften.

Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen.

Anforderungsprofil:

Die speziellen Anforderungen und die vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.

Bewerbungen sind ausschließlich auf elektronischem Wege im Online-Verfahren abzugeben.