Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) Nordrhein-Westfalen, Kehrbezirk Kreis Borken 4
Tätigkeitsprofil:
Im Regierungsbezirk Münster wird zum
01. Januar 2027
gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) in folgendem Kehrbezirk ausgeschrieben:
Kreis Borken IV.
Der Kehrbezirk liegt inEpe und einem kleinen Teil der Bauernschaft Kottiger Hook.
Der Bezirk umfasst insgesamt 2.711Liegenschaften, davon sind ca. 226 unbenutzt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen.
Anforderungsprofil:
Die speziellen Anforderungen und die vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.
Bewerbungen sind ausschließlich auf elektronischem Wege im Online-Verfahren abzugeben.