Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) Nordrhein-Westfalen, Kehrbezirk Kreis Borken 20
Tätigkeitsprofil:
Im Regierungsbezirk Münster wird zum
01. Februar2027
gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) in folgendem Kehrbezirk ausgeschrieben:
Kreis Borken XX.
Der Kehrbezirk liegt im Ortsteil Heiden, Marbeck und den Bauernschaften Leblich und Nordick.
Der Bezirk umfasst insgesamt 3414Liegenschaften, davon sind ca. 456unbenutzt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen.
Anforderungsprofil:
Die speziellen Anforderungen und die vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.
Bewerbungen sind ausschließlich auf elektronischem Wege im Online-Verfahren abzugeben.