Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) Nordrhein-Westfalen, Kehrbezirk Gelsenkirchen 8
Tätigkeitsprofil:
Im Regierungsbezirk Münster wird zum
01. August2026
gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) in folgendem Kehrbezirk ausgeschrieben:
Gelsenkirchen VIII.
Der Kehrbezirk erstreckt sich über die Stadtteile Gelsenkirchen-Horst und Teile von Heßler.
Der Bezirk umfasst insgesamt 2.194 zu bearbeitendeLiegenschaften.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen.
Anforderungsprofil:
Die speziellen Anforderungen und die vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.
Bewerbungen sind ausschließlich auf elektronischem Wege im Online-Verfahren abzugeben.