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Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) Nordrhein-Westfalen, Kehrbezirk Gelsenkirchen 15

Ausschreibende Stelle: Bezirksregierung Münster
location48 Münster, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Technik und Handwerk
Vollzeit

Tätigkeitsprofil:

Im Regierungsbezirk Münster wird zum

01. Juli 2026

gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) in folgendem Kehrbezirk ausgeschrieben:

Stadt Gelsenkirchen XV.

Der Kehrbezirk liegt in der Stadt Gelsenkirchen und erstreckt sich über die Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel und Buer-Nord.

Der Bezirk umfasst insgesamt 2.897 Liegenschaften, davon sind 716 unbenutzt.

Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen.

Anforderungsprofil:

Die speziellen Anforderungen und die vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.

Bewerbungen sind ausschließlich auf elektronischem Wege im Online-Verfahren abzugeben.