Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) Nordrhein-Westfalen, Kehrbezirk Gelsenkirchen 15
Tätigkeitsprofil:
Im Regierungsbezirk Münster wird zum
01. Juli 2026
gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) in folgendem Kehrbezirk ausgeschrieben:
Stadt Gelsenkirchen XV.
Der Kehrbezirk liegt in der Stadt Gelsenkirchen und erstreckt sich über die Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel und Buer-Nord.
Der Bezirk umfasst insgesamt 2.897 Liegenschaften, davon sind 716 unbenutzt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen.
Anforderungsprofil:
Die speziellen Anforderungen und die vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.
Bewerbungen sind ausschließlich auf elektronischem Wege im Online-Verfahren abzugeben.