Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) Kehrbezirk Hochsauerlandkreis 04 zum 01.01.2027
Tätigkeitsprofil:
Im Regierungsbezirk Arnsberg wird gemäß § 9 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Kehrbezirk Hochsauerlandkreis 04 zum 01.01.2027 wie folgt ausgeschrieben: Der Stadt-/Stadtrandkehrbezirk Hochsauerlandkreis 04 (Ausschreibungs-Nr. 26.22) umfasst mit ca. 1.900 Liegenschaften Teile von Arnsberg-Neheim sowie Arnsberg-Moosfeld komplett.
Anforderungsprofil:
Bewerberinnen/Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Bewerbungen sind ausschließlich im Online-Verfahren über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal unter folgendem Link möglich.
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schor…
Die speziellen Anforderungen und die erst nach schriftlicher Aufforderung vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen. Sollten Sie nach dem Absenden der Bewerbung keine Eingangsbestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die angegebenen Ansprechpartner.