bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Kehrbezirk OSTF 1-02 Ardorf
Tätigkeitsprofil:
Im Landkreis Wittmund ist zum 24.02.2027
ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)
für den Kehrbezirk OSTF 1-02 Ardorf zu bestellen.
Der Kehrbezirk liegt im südwestlichen Gebiet des Landkreises Wittmund, ragt in den Landkreis Aurich hinein und ist überwiegend ländlich geprägt. Er umfasst die Ortschaften Abickhafe, Dose, Wiesede, Reepsholt, Kloster, Leerhafe, Ardorf und Collrunge. Aus dem Kreisgebiet Aurich gehören Brockzetel und Teile von Marcardsmoor und Wiesederfehn zum Kehrbezirk. Es sind rund 2.900 Liegenschaften zu betreuen. Ein Straßenverzeichnis kann bei der Bestellungsbehörde angefordert werden.
Die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) werden in den §§ 13 ff. SchfHwG beschrieben. Bewerber (m/w/d) müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen.
Anforderungsprofil:
Die Auswahl zwischen den Bewerbern (m/w/d) erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Dabei wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung besonderer Wert auf den Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den ausgeschriebenen Kehrbezirk erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für die Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren.
Nach § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) in der Regel frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, es sei denn der Bewerber (m/w/d) kann einen persönlichen Härtefall vorbringen.
Nähere Einzelheiten zu den Tätigkeiten und Anforderungen der Stelle finden Sie unter der Rubrik 'Kehrbezirksausschreibungen' auf der Internetseite des Landkreises Wittmund (www.landkreis-wittmund.de) oder entnehmen diese der Anlage.
Ihre aussagefähige Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 16.10.2026 (Datum des Eingangsstempels) an den
Landkreis Wittmund
Fachbereich Ordnung
Herr Libor
Am Markt 9
26409 Wittmund
Für weitere Auskünfte zum Auswahlverfahren steht Ihnen Herr Libor unter der Telefonnummer 04462/86-1240 oder E-Mail b.libor@lk.wittmund.de zur Verfügung.