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Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Kehrbezirk Nr. 125 der Region Hannover

VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Technik und Handwerk

Tätigkeitsprofil:

Die Region Hannover schreibt zum 01.01.2027 gemäß § 9 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Kehrbezirk Nr. 125 öffentlich aus.

Der Kehrbezirk Nr. 125 umfasst Teile der Landeshauptstadt Hannover (unter anderem Misburg-Nord, Groß-Buchholz, Lahe, List, Bothfeld). Die nähere Aufteilung des Bezirks ist dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.

Anforderungsprofil:

Die Anforderungen und vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.