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Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Kehrbezirk 223-LKHI

Landkreis Hildesheim
location31 Hildesheim, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Technik und Handwerk
Vollzeit

Tätigkeitsprofil:

Im Landkreis Hildesheim wirdzum 01. Juni 2026gemäß §§9, 9a und 10 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz– SchfHwG)die Tätigkeit alsbevollmächtigter Bezirksschornsteinfegerfür den Kehrbezirk 223-LK HI (m/w/d)neu ausgeschrieben.

Der ländliche Bezirk 223 umfasst alle Straßen der Ortsteile Barfelde, Eitzum und Nienstedt der Samtgemeinde Leinebergland, alle Straßen der Ortsteile Emmerke, Giesen, Groß Förste und Hasede der Gemeinde Giesen, Teile des Ortsteils Sorsum der Stadt Hildesheim sowie alle Straßen der Ortsteile Hönze und Möllensen der Gemeinde Sibbesse.

Die Bestellung erfolgt durch den Landkreis Hildesheim als zuständige Behörde und wird – unter Berücksichtigung der Altersgrenze – auf sieben Jahre befristet (§10 Abs. 1 SchfHwG). Auf die Bestimmung des § 10 Abs. 1 SchfHwG zum Erlöschen der Bestellung bei Erreichen der Altersgrenze sowie einer Verlängerung über die Altersgrenze hinaus bis zum Ablauf des Monats indem das 70. Lebensjahr vollendet wird, wird verwiesen. Entsprechend § 8 Abs. 1 SchfHwG kann ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) nur für jeweils einen Bezirk bestellt werden.

Die Aufgaben und Tätigkeiten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) werden in den §§ 13 ff SchfHwG beschrieben.

Anforderungsprofil:

Die Bewerber (m/w/d) müssen gemäß § 9a Abs. 2 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfeger-Handwerks besitzen. Weiter müssen die Bewerber (m/w/d) die für die Erfüllung der Aufgabe eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen. Ebenso müssen sie die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Auswahl zwischen den Bewerbern (m/w/d) wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Dabei wird neben der persönlichen und fachlichen Zuverlässigkeit und Eignung besonderer Wert auf den Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt. Engagement, Kontakt- und Konfliktfähigkeit und ein sicheres Auftreten werden erwartet.