bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) Bezirk NVP-02 Neubesetzung zum 01.07.2026
Tätigkeitsprofil:
Im Landkreis Vorpommern-Rügen wird gemäß § 9 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für eine Bestellung zum 01. Juli 2026 die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Bezirk NVP-02 ausgeschrieben. Es handelt sich um eine Neubesetzung und die Bestellung erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren für die Dauer von längstens sieben Jahren.
Die Aufgaben und Tätigkeiten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers werden insbesondere in den §§ 13 bis 19, 5, 25 und 26 SchfHwG beschrieben.
Der Bezirk ist ein Land-Kehrbezirk und befindet sich auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst. Der Bezirk umfasst die Gemeinden Prerow und Wiek a. Darß sowie Teile der Gemeinde Zingst. Derzeit sind ca. 3650 Liegenschaften zu betreuen, davon sind ca. 190 ohne hoheitliche Tätigkeiten.
Anforderungsprofil:
Die speziellen Anforderungen und vorzulegenden Unterlagen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.