bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) Bezirk HST-04 zum 01.01.2027
Technik und Handwerk
Tätigkeitsprofil:
Im Landkreis Vorpommern-Rügen wird gemäß § 9 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für eine Bestellung zum 01. Januar 2027 die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Bezirk HST-04 ausgeschrieben. Die Bestellung erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren für die Dauer von längstens sieben Jahren.
Die Aufgaben und Tätigkeiten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers werden insbesondere in den §§ 13 bis 19, 5, 25 und 26 SchfHwG beschrieben.
Eine Kurbeschreibung des Bezirkes befindet sich im beigefügten PDF-Dokument.
Anforderungsprofil:
Die speziellen Anforderungen und vorzulegenden Unterlagen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.