bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) Bezirk HST-03 Neubesetzung zum 01.07.2026
Tätigkeitsprofil:
Im Landkreis Vorpommern-Rügen wird gemäß § 9 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für eine Bestellung zum 01. Juli 2026 die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Bezirk HST-03 ausgeschrieben. Es handelt sich um eine Neubesetzung und die Bestellung erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren für die Dauer von längstens sieben Jahren.
Die Aufgaben und Tätigkeiten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers werden insbesondere in den §§ 13 bis 19, 5, 25 und 26 SchfHwG beschrieben.
Der Bezirk ist ein Stadt-Land-Kehrbezirk. Der Bezirk umfasst hauptsächlich das Stadtgebiet der Stadt Stralsund mit den Stadteilen Knieper Nord, Knieper West, Teile der Tribseer Siedlung und der Tribseer Wiesen, des weiteren Teile der Gemeinden Lüssow und Pantelitz sowie auf der Insel Rügen Teile der Gemeinden Poseritz und Gustow sowie ein Ortsteil von Altefähr. Derzeit sind ca. 3028 Liegenschaften zu betreuen, davon sind ca. 197 ohne hoheitliche Tätigkeiten.
Anforderungsprofil:
Die speziellen Anforderungen und vorzulegenden Unterlagen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.