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Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Technik und Handwerk

Tätigkeitsprofil:

In der Stadt Braunschweig wird für eine Bestellung zum 1. November 2026 die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für folgenden Kehrbezirk ausgeschrieben:

BS - 10110

Der Kehrbezirk umfasst im Wesentlichen die Ortsteile Lehndorf, Lamme (alt), die Siedlung Altpetritor sowie Straßen im Bereich des Maschplatzes. Derzeit sind ca. 2.350 Gebäude zu betreuen.

Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wird gemäß §10 Abs.1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) längstens für eine Dauer von 7Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67Jahren erfolgen. Die bestellte Person kann bei der zuständigen Behörde bis spätestens sechs Monate vor Erreichen der Altersgrenze nach Satz 1 einen Antrag auf Verlängerung der Bestellung über diese Altersgrenze hinaus bis zum Ende der siebenjährigen Bestellungszeit stellen.

Hinsichtlich der Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger wird auf Teil 1 Kapitel 3 des SchfHwG verwiesen.

Anforderungsprofil:

Die speziellen Anforderungen und die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei meiner Behörde eingehen, sind verspätet und werden nicht in das Auswahlverfahren einbezogen.

Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstandenen Kosten werden nicht erstattet.