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Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Landkreis Teltow-Fläming
location14 Luckenwalde, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Technik und Handwerk
Vollzeit

Tätigkeitsprofil:

Im Landkreis Teltow-Fläming wird das Statusamt als

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

auf Grund des Ablaufs der siebenjährigen Bestellungsfrist für einen Bezirk gemäß §§ 9, 9a, 9b, 10 SchfHwG ausgeschrieben.

Besetzt wird zum 1. Januar 2027 (Vergabetermin) der Bezirk TF 147.

Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.

Die Bewerbung ist in einer Ausfertigung bis zum 8. Juni 2026 (Einreichungsfrist)

  • schriftlich und eigenhändig unterschrieben unter Angabe der Kennziffer „323452/103/26“ beim

Landkreis Teltow-Fläming
Ordnungsamt
Schornsteinfegerangelegenheiten
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

  • oder elektronisch unter Angabe des Aktenzeichens des Empfängers „323452/103/26“ und des Betreffs „Ordnungsamt – Schornsteinfegerangelegenheiten“ im

besonderen Behördenpostfach (beBPo) „Landkreis Teltow-Fläming“

einzureichen.Es gilt das Datum des Eingangs.

Bewerbungen per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden. Zu Ihrer schriftlichen Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Eigenerklärungen) können Sie jedoch alle Nachweise (z. B. Zeugnisse und Zertifikate) in einer PDF-Datei (max. 10 MB) per E-Mail senden.

Auskünfte werden telefonisch unter 03371/608-2117 und per E-Mail unter Peter.Koch@teltow-flaeming.de erteilt.

Anforderungsprofil:

Das Anforderungsprofil und nähere Angaben zum Ausschreibungs-, Auswahl- und Bestellungsverfahren sind dem angehängten PDF-Dokument zu entnehmen.