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bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)

Sicherheit und Ordnung

Tätigkeitsprofil:

Die Stadt Frankfurt (Oder) hat auf Grundlage der §§ 9 und 9a Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) *, der Schornsteinfeger-Zuständigkeitsverordnung * und der Brandenburgischen Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung (BbgBAAV) * in den jeweils geltenden Fassungen zum 01. Januar 2027 für den Kehrbezirk FS 074eine/n

bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/

bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger

(m/w/d)

zu bestellen:

Der Kehrbezirk FS 074 umfasst folgende Orte bzw. Ortsteile:

- Frankfurt (Oder) sowie die Ortsteile Hohenwalde, Markendorf und Markendorf Siedlung

mit prozentual 61 % Stadtlage, 37 % Stadtrandlage, 2 % Gehöftlage. Gemäß Kehrbuch umfasst der Kehrbezirk zum 31. Dezember 2025 2.026 benutzte Gebäude mit 3.105 Feuerstätten.

Anforderungsprofil:

Die Bestellung wird unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren auf sieben Jahre befristet (§ 10 Abs. 1 SchfHwG). Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich gemäß § 9a Abs. 4 SchfHwG frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, außer:

  1. der Ausschluss von der Bewerbung würde eine persönliche Härte bedeuten und
  2. eine frühere Bewerbung ist im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit nicht zu beanstanden.

Anforderungen nach § 2 BbgBAAV:

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen:

  1. die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen,
  2. über die für die Erfüllung der Aufgaben als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen,
  3. die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen,
  4. in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und
  5. die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben , müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Ausübung der Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erforderlich sind.

Für die weiteren Anforderungen und Informationen verweise ich auf die angehängte PDF.