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bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Technik und Handwerk

Tätigkeitsprofil:

Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird im Landkreis Oberhavelder Kehrbezirk OHV-054 für eine Bestellung zum 01.02.2027 (Vergabetermin) ausgeschrieben.

Anforderungsprofil:


Das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem SchfHwG und der BbgBAAV vorgenommen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen (§ 9a Abs. 1 SchfHwG). Sie müssen über die für die Erfüllung der Aufgaben als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen, in geordneten finanziellen Verhältnissen leben sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen (§ 2 Abs. 1 BbgBAAV).

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (§ 9a Abs. 3 SchfHwG).