Beschäftigte/ Beschäftigter (m/w/d) operative Informationssicherheit
Tätigkeitsprofil:
- Behördenweite Informationssicherheitsplanung
- Aktive methodische Beratung und Unterstützung von Projektleitungen und Fachverantwortlichen bei der Erstellung und Revision von Sicherheitskonzepten sowie den ggf. erforderlichen Risikobeschreibungen für Services oder Fachverfahren
- Risiko- und Schwachstellenanalysen
- Warn- und Informationsdienst der Behörde
- Behandeln von sicherheitsrelevanten Ereignissen und Sicherheitsvorfällen
- Ausnahmegenehmigungen gemäß gleichnamiger ISRL
- Überwachen und Berichten des Status der Informationssicherheit in der Behörde
- Vertretung der Behörde im landesweiten Management-Team Informationssicherheit (MTI) der Polizei NI
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter im Bereich Informationssicherheit
Die perspektivische Übernahme der Funktion des/der Beauftragten (m/w/d) für Informationssicherheit ist vorgesehen.
Anforderungsprofil:
Bewerben können Sie sich, wenn
Sie nach den laufbahnrechtlichen Vorgaben der NLVO aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Studiumsim Bereich der IT bereits verbeamtetsind
oder
Sie dieVoraussetzungen für eine Verbeamtung in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste nach Anlage 1 der NLVOerfüllen:
- erfolgreich abgeschlossenes Studium (Bachelor o.vgl.) im Studiengang „Informatik“ oder „Verwaltungsinformatik“ oder in einem naturwisschenschaftlichen Studiengang mit informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Prägung
und - mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit, die fachlich an das abgeschlossene Studium anknüpft (entsprechend der 2. LG, 1. EA; mind. vgl. mit EG 9b TV-L)
und - dasHöchstalter von 45 Jahren, bzw. 48 Jahrenbei schwerbehinderten Menschen ist nicht überschritten
und - eine Staatsangehörigkeit gem. § 7 Beamtenstatusgesetz vorliegt.
Für die ausgeschriebene Tätigkeit ist die Zulassung für eine Aufgabenwahrnehmung in einer sicherheitsempfindlichen Stelle im Rahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes Voraussetzung. Es ist daher erforderlich, dass vor einer Arbeitsplatzübertragung das Einverständnis zur Einwilligung in die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) des Bediensteten und die Einwilligung des Ehegatten/Ehegattin oder Lebenspartners/Lebenspartnerin, zur Angabe seiner/ihrer Daten, erklärt wird.
Der Dienstposten erfordert zudem folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Sicherer Umgang mit MS-Office-Produkten
- Organisations- und Planungsfähigkeit, strukturierte, konzeptionelle und zielorientierte Arbeitsweise
- Hohes Maß an Eigeninitiative und selbständigem Handeln
- Sehr gute analytische Fähigkeiten
- Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit
- Team-und Kooperationsbereitschaft in ausgeprägter Form
- Innovations- und Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz
- Präsentations- und Moderationskompetenz
- Kommunikationsfähigkeiten (mündlich und schriftlich)
- hohes Maß an Engagement, Stressstabilität, Belastbarkeit und Flexibilität
Darüber hinaus werden folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet:
- Kenntnisse über die Informationssicherheit (Kenntnisse über die einschlägigen Vorschriften des BSI Grundschutzes)
- sichere technische und methodische Handhabung von geeigneten Management- und Qualitätswerkzeugen
- Grundkenntnisse im Projektmanagement
Folgende Kenntnisse sind wünschenswert:
- bereits vorhandene Kenntnisse über die Strukturen und Organisation der Niedersächsischen Landespolizei
- Kenntnisse in einer Geschäfts- und Prozessmanagementsoftware
- Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Controlling sowie Organisationslehre
- Kenntnisse im Haushalts- und Verwaltungsrecht