Die Stadt Steinheim mit ihren 8 Ortsteilen (ca. 12.600 Einwohner) liegt im Herzen des Kreises Höxter in reizvoller und unverwechselbarer Landschaft am Fuße des Teutoburger Waldes. Sie zeichnet sich durch besonders gute Bedingungen für Familien mit Kindern aus. Freizeit-, Kultur-, und Erholungsangebote, ein buntes Vereinsleben und ländliches Grün sorgen für den richtigen Mix und machen Steinheim zu einer attraktiven Stadt mit hoher Lebensqualität.
Zum 01.07.2026 ist die Stelle einer/eines
Beigeordneten (w/m/d)
zu besetzen.
Der Geschäftsbereich umfasst den Fachbereich Zentrale Dienste, mit dem Sachgebiet IT (ohne die Aufgabengebiete Personalmanagement und Organisationsmanagement) sowie den Fachbereich Bürgerservice mit den Aufgabengebieten öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bildung, Sport, Jugend, Soziales und Integration. Eine Änderung des Geschäftsbereichs ist möglich.
Sie werden zur/zum allgemeinen Vertreter*in des Bürgermeisters ernannt.
Zusätzlich werden Ihnen folgende Aufgaben zur eigenständigen Erledigung übertragen:
- Presse und Öffentlichkeitsarbeit,
- Breitbandbeauftragte/r,
- Krisenmanagement,
- Verwaltungsdigitalisierung,
- Verantwortung für Datenschutz und Informationssicherheit,
- Beteiligungsmanagement,
- Koordinierung des Arbeitsschutzes.
Die Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit als kommunale/r Wahlbeamtin / Wahlbeamter für die Dauer von 8 Jahren. Die Eingruppierung richtet sich nach der Eingruppierungsverordnung NRW (Besoldungsgruppe A 14 Landesbesoldungsgesetz NRW); daneben wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Gesucht wird eine Führungspersönlichkeit im Sinne des § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die befähigt ist, den Geschäftsbereich wirtschaftlich, bürger- und zukunftsorientiert zu führen. Die Voraussetzungen des § 119 Landesbeamtengesetz NRW müssen erfüllt sein.
Als Mitglied des Verwaltungsvorstandes fühlen Sie sich den gesamtstädtischen Belangen verpflichtet. Fachliche Aspekte des Geschäftsbereiches begleiten Sie verantwortlich mit hoher Fachkompetenz und vertreten diese mit umfassender Verwaltungserfahrung überzeugend gegenüber den politischen Gremien.
Sie verfügen über die Befähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Landesbesoldungsgesetz NRW oder über die Befähigung der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt Landesbesoldungsgesetz NRW und eine mindestens 5-jährige Berufs- und Führungserfahrung in der Leitung einer großen Organisationseinheit in der öffentlichen Verwaltung. Sollten Sie nicht die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe haben, wird erwartet, dass Sie innerhalb von 24 Monaten erfolgreich die Modulare Qualifizierung (§ 25 LVO NRW) absolvieren.
Ein Dienstwagen wird nicht gestellt. Die Pool-Fahrzeuge des Rathauses können genutzt werden, soweit diese verfügbar sind. Sind diese nicht verfügbar, kann auch ein privater Pkw gegen Fahrtkostenerstattung genutzt werden.
Die Stadt Steinheim fördert die Gleichstellung aller Beschäftigten und begrüßt daher Bewerbungen von qualifizierten Personen unabhängig von Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, Geschlecht, Weltanschauung oder Identität. Nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW werden Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Als Ansprechpartner, gerne auch im Vorfeld einer möglichen Bewerbung, steht Ihnen Herr Bürgermeister Carsten Torke, Telefon: 05233 21102 zur Verfügung.
Bitte senden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit vollständigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser und ausführlicher Darstellung des beruflichen Werdeganges, Zeugniskopien und Referenzen) bis zum 29.03.2026 an Herrn Bürgermeister Carsten Torke (persönlich), Marktstraße 2, 32839 Steinheim oder digital an c.torke@steinheim.de.
Bitte erklären Sie in Ihrer Bewerbung ausdrücklich,
- dass die entscheidungsbefugten Mitglieder des Stadtrates der Stadt Steinheim berechtigt sind, Einsicht in die Bewerbungsunterlagen zu nehmen sowie Ihre persönlichen Daten in öffentlicher Sitzung bekanntgegeben werden dürfen, soweit diese für die Wahl notwendig sind, und
- dass Sie bei einer bereits bestehenden Beschäftigung im öffentlichen Dienst der Übersendung der Personalakte zustimmen und
- dass Sie sich nach einer erfolgreichen Wahl amtsärztlich untersuchen lassen, die notwendigen Befunde beibringen oder Ärzte gegebenenfalls von ihrer Schweigepflicht entbinden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahl der/des Beigeordneten in öffentlicher Wahl stattfindet. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber*innen zu gegebener Zeit vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen wird um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages gebeten. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.