Behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r
Kreis Stormarn Der Landrat
23843 Bad Oldesloe, Deutschland
Heute
Verwaltung
Der Kreis Stormarn sucht für den Stabsbereich Datenschutz
eine*n behördliche*n Datenschutzbeauftragte*n
Sie nehmen gleichberechtigt mit einem weiteren gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten die Aufgaben als gemeinsame*r behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r für die Trägerkommunen des IT-Verbundes Stormarn wahr. Die Trägerkommunen sind der Kreis Stormarn, die Städte Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinbek, Reinfeld (Holstein) und die Ämter Bad Oldesloe-Land und Bargteheide-Land. Schwerpunktmäßig betreuen Sie den Kreis Stormarn, in Vertretung die anderen Träger des IT-Verbundes.
Ihre Aufgaben:
- Sie stellen eigeninitiativ und eigenverantwortlich die Unterrichtung und Beratung sicher zu den jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorschriften nach Unionsrecht und nationaler Rechtsvorschriften für die Verantwortlichen, die Auftragsverarbeitenden und die Beschäftigten, die die Verarbeitung durchführen. Im diesem Rahmen führen Sie bei Bedarf ergänzend zum eLearning themenbezogene Datenschutzschulungen durch mit dem Ziel, die Beschäftigten mit den Aufgaben nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen und Datenschutz zu leben.
- In Datenschutzkontrollen, die regelmäßig oder anlassbezogen durchgeführt werden, überwachen Sie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere zu den Anforderungen des Datenschutzes durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen gemäß Art. 25 DS-GVO.
- Des Weiteren überwachen Sie die Strategien der Verantwortlichen und Auftragsverarbeitenden für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der
- Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen,
- der Zuweisung von Zuständigkeiten,
- der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeitenden durch den Verantwortlichen sowie
- der Umsetzung der in der Datenschutzfolgenabschätzung modellierten erforderlichen Schutzmaßnahmen und der Einhaltung der Rechenschaftsverpflichtung gemäß Art. 24 i.V.m. Art. 5 Abs. 2 DS-GVO.
- Sie beraten, begleiten und unterstützen die Erstellung einer gemäß Art. 35 DS-GVO erforderlichen Datenschutzfolgenabschätzung.
- Bei Datenpannen gemäß Art. 33 DS-GVO stehen Sie den Verantwortlichen beratend zur Seite und unterstützen die Meldung an die Aufsichtsbehörde.
- Für Betroffene stehen Sie zu Auskünften und Beschwerden über Verarbeitungen durch die jeweiligen Verantwortlichen zur Verfügung.
- Sie sind zudem Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde und arbeiten mit dieser konstruktiv zusammen.
- Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verfolgen Sie mit Augenmaß. Dabei gehen Sie auf Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Datenverarbeitung ein und berücksichtigen und bewerten die damit verbundenen Risiken.