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Beauftragter für Informationssicherheit (m/w/d)

Landeskriminalamt, Referat Recht, Personal
location01 Dresden, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Tagen
Verwaltung
Vollzeit

Tätigkeitsprofil:

Im Landeskriminalamt, Leitungsstab 1, Führungsunterstützung, Kriminalitätsbekämpfung, Aus- und Fortbildung ist die Stelle als

Beauftragter für Informationssicherheit (w/m/d)

zum 1. April 2026 zu besetzen.

Das Landeskriminalamt ist als obere Landesbehörde dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium -, nachgeordnet und ist die Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben sowie für die vollzugspolizeiliche Prävention im Freistaat Sachsen. Es nimmt neben einsatz- und ermittlungsunterstützenden Serviceaufgaben ebenso bestimmte Ermittlungsaufgaben wahr. Mit fast 1.200 Bediensteten leistet das Landeskriminalamt täglich einen Beitrag zur Sicherheit im Freistaat Sachsen.

Sie wollen Verantwortung für das Gemeinwohl tragen, eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Rechtsgebiet an einem krisensicheren Arbeitsplatz wahrnehmen und die Zukunft unseres Landes mitgestalten? Dann bewerben Sie sich jetzt!

Was Sie bei uns machen:

  • Beratung und Unterrichtung des Leiters der Dienststelle in Fragen der Informationssicherheit gemäß VwV Informationssicherheit Polizei
  • Erstellen von dienststellenbezogenen Informationssicherheitsrichtlinien und Dienstanweisungen
  • Beratung bei der Erstellung und Umsetzung von dienststellenbezogenen Informationssicherheitskonzepten im eigenen Verantwortungsbereich
  • Beurteilung und Freigabe sicherheitsrelevanter Berechtigungen und Einstellungen
  • Identifizierung, Analyse und Bewertung potenzieller Sicherheitslücken
  • Beratung der Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich zu Fragen der Informationssicherheit
  • Beratung von anderen Beauftragten, die auf dem Gebiet der Sicherheit tätig sind (z. B. Datenschutzbeauftragte, Geheimschutzbeauftragte, Arbeitssicherheit etc.)
  • Prüfen von Informationssicherheitsmaßnahmen zur Weiterentwicklung der luK-lnfrastruktur, Beratung bei der Einführung von neuen IT-Systemen (Hardware, Software, Infrastruktur), bei der Optimierung/Veränderung von IuK-Lösungen, bei Baumaßnahmen sowie bei der Durchführung von Projekten mit luK-Bezug im Zuständigkeitsbereich
  • Planung, Durchführung und Dokumentation von Auditierungen
  • Teilnahme an entsprechenden polizeiinternen Gremien und Erstellen unterschriftsreifer Beschlussvorschläge
  • Umsetzung und Überprüfung der zentralen Vorgaben beim luK-Notfallmanagement (100-4) bzw. BCM (200-4)

Über uns:

Der Leitungsstab ist in drei Leitungsstabsbereiche (LSB) gegliedert, dabei sind im LSB 1 die Stabskompetenzen Führungsunterstützung und Kriminalitätsbekämpfung gebündelt sowie das Sachgebiet Aus- und Fortbildung integriert. Der Beauftragte für Informationssicherheit ist im LSB 1 angebunden.

Anforderungsprofil:

Was Sie mitbringen müssen:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulbildung in einer der Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik, Informationssicherheit, Nachrichtentechnik oder vergleichbar
  • Kenntnisse der Standards und des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Sicherheitsnormen (ISO 27000ff)
  • Kenntnisse in den Themenfeldern IT-Infrastruktur, Systemsoftware und IT-Verfahren (Application und Endpoint Security, Web & Content Security, Monitoring, Logging), IT-Sicherheitsprodukte, Internet-/ Netzwerkprotokolle, TCP/IP, Tools zur Netzwerkauditierung
  • Erfahrungen in Netzwerkadministration und Systemmanagement, Hardwarekomponenten und zu Verfahren zum Schutz der Daten in LAN- und EAN-Strukturen vor Angriffen
  • Kenntnisse und Erfahrungen im Projektmanagement sowie Erfahrung beim Führen eines Teams/einer Arbeitsgruppe
  • Kenntnisse der Anforderungen der VSA an den materiellen und personellen Geheim- und Sabotageschutz

Folgende Voraussetzungen sind außerdem von Vorteil:

  • Fortbildung zum IT-Grundschutz-Praktiker bzw. Berater
  • Fortbildung zum BCM-Praktiker nach BSI Standard 200-4

Für die Besetzung der Stelle ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Säch-sisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG) erforderlich. Ferner setzt die Tätigkeit vor Vertragsunterzeichnung eine ohne Bedenken abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG) voraus.

Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie im beigefügten pdf-Dokument zum Download oderauf der Seite des Karriereportals des Freistaates Sachsens.