Search

Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten

Bundessozialgericht
location34 Kassel, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 1 Woche

Stellenausschreibung

Beim Bundessozialgericht in Kassel sind zum 1.September 2027 drei Ausbildungs­plätze im anerkannten Ausbildungsberuf

Justizfachangestellte/r

zu besetzen. Die Stellenausschreibung richtet sich an alle Geschlechter.

Die dreijährige Ausbildung wird in Kooperation mit dem Amtsgericht Kassel durchge­führt und findet im dualen System statt. Während der praktischen Ausbildung durchlau­fen Sie die ver­schiedenen Abteilungen des Bundessozialgerichts sowie des Amtsge­richts Kassel und lernen die Staatsanwaltschaft kennen. An zwei Tagen in der Woche besuchen Sie die Berufsschule (Friedrich-List-Schule Kassel).

Voraussetzungen:

  • nach Möglichkeit mittlerer Bildungsabschluss (Mittlere Reife) oder höher
  • gute Rechtschreibkenntnisse und Lesekompetenz
  • Interesse am Arbeiten im Büro und mit moderner EDV-Technik
  • Kontaktfreude und Kooperationsfähigkeit
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Freude am Planen und Organisieren
  • IT-Grundkenntnisse

Das Bundessozialgericht gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. Begrüßt werden Bewerbungen von Men­schen aller Nationalitäten.

Bei gleicher Qualifikation werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt berück­sichtigt, es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Bewerbungen einschl. Lebenslauf und der letzten drei Schulzeugnisse sind bis zum

30. September 2026

an die Präsidentin desBundessozialgerichts, 34114 Kassel oder elektronisch an bundessozialgericht@bsg.bund.de (mailto:bundessozialgericht@bsg.bund.de) zu richten.

Die Verwendung von Onlinespeicherlösungen / Cloud-Speichern ist aus Sicherheitsgrün­den nicht möglich.

Aufgrund rechtlicher Vorschriften bewahrt das Bundessozialgericht die Bewerbungsunter­lagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung für die Dauer von mindestens drei Mo­naten beim Bundessozialgericht auf. Mit der Bewerbung auf die o. g. Stelle erklärt sich die Bewerberin / der Bewerber hiermit einverstanden.

Eine Rücksendung der auf dem Postweg eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Daher wird darum gebeten, lediglich Kopien zu übersenden und keine Bewerbungs­mappen zu verwenden.

Im Auftrag

Strumpf