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Assistenz (m/w/d) im Bereich Schul- und Schülerangelegenheiten

Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden
locationWiesbaden, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 4 Tagen
Teilzeit

Über uns

Dienstort: Wiesbaden
Beschäftigungsumfang: 62,5 % (25 Wochenstunden)
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Vergütung: Entgeltgruppe 6 TV-H

Aufgabenbeschreibung

Im Aufgabenbereich „Schul- und Schülerangelegenheiten“

  • Assistenzkraft im Sachgebiet „Schul- und Schülerangelegenheiten“
  • Unterstützung der verwaltungsfachlichen und schulfachlichen Aufsichtsbeamtinnen und -beamten bei verschiedenen Verwaltungsverfahren
  • Bearbeitung von Anträgen auf Gestattung des Besuchs einer anderen als der zuständigen Grundschule bzw. Berufsschule

Anforderungsprofil

Allgemeine berufliche Qualifikationen und spezifische Anforderungen

  • Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter, Justizfachangestellte/Justizfachangestellter, Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Bürokaufmann/Bürokauffrau, Fachangestellte/Fachangestellter für Büromanagement, Fachangestellte/Fachangestellter für Bürokommunikation oder einschlägiger vergleichbarer Ausbildungsabschluss mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen (vorausgesetzt)
  • Gute EDV-Kenntnisse in der allgemeinen Bürokommunikation, insb. MS-Office Anwendungen

Wünschenswerte Kenntnisse und Qualifikationen

  • Kenntnisse und Erfahrungen im Verwaltungsrecht
  • Zuverlässigkeit und Sorgfältigkeit
  • Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Selbstständigkeit, Organisationsgeschick, Flexibilität
  • Hohe Arbeitseffizienz

Unsere Angebote

finden Sie hier (https://stellensuche.hessen.de/unreg/index.html#/Stellendetail/A3C1BD40…) .

Allgemeiner Hinweis

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Diese Ausschreibung ist geschlechtsneutral ausgestellt.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über Ihre Bewerbung freuen.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Sollte Ihnen eine Bewerbung über das Bewerber-/Karriereportal nicht möglich sein, richten Sie bitte Ihre Bewerbung an

Staatliches Schulamt
für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden
z.Hd. Büroleitung
Walter-Hallstein-Str. 3-7
65197 Wiesbaden

Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt.

Bewerbungskosten und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem Auswahlverfahren werden nicht erstattet.

Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetztes (HDSIG).
Bei uns eingehende Bewerbungsunterlagen werden in unserem DV-gestützten Ablagesystem gespeichert und spätestens 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.