Arzt (m/w/d) im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Tätigkeitsprofil:
Ihre Aufgaben:
• gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen nach landeseinheitlichen Untersuchungsstandards sowie Auswertung undNachbereitung dieser
• allgemeine kinder- und jugendärztliche Sprechstunde
• Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen
• umfassende Beratung für Kinder bzw. deren Eltern sowie pädagogischesPersonal der Kitas und Schulen zu medizinischen und gesundheitserzieherischenProblemen
• Kooperation mit dem Sozial-, Jugend- und Schulamt sowie niedergelassenenKinder- und Hausärzten, insbesondere im Hinblick auf spezielle Hilfen undUnterstützung für Kinder bzw. deren Familien in besonderen problematischenLebenslagen
• gutachterliche Tätigkeit im Rahmen der Ermittlung von sonderpädagogischemFörderbedarf gemäß SGB VIII, IX, XII
• Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Hygiene/Infektionsschutz undUmweltmedizin (u. a. Beratung bei Kontaktpersonen von Meningitis und TBCsowie Belehrung bei Hepatitis)
Anforderungsprofil:
Sie bringen mit:
• eine Approbation als Arzt (Humanmedizin) (m/w/d) vorzugsweise mitabgeschlossener FacharztausbildungStellenangebot des Landkreises Uckermark
• Interesse an Fort- und Weiterbildung
• die Tätigkeit erfordert Belastbarkeit, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit sowie einegute Auffassungsgabe
• ein sicherer Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln, Verwaltungssoftware undKommunikationssystemen (z. B. E-Mail, Videokonferenzen) sowie die Fähigkeitdigitale Tools im Arbeitsalltag effizient zu nutzen
• Grundkenntnisse in Informations- und Datensicherheit, Datenschutz (DSGVO)
• eine klare und prägnante Ausdrucksweise in Wort und Schrift in der deutschenSprache, mindestens auf dem Sprachniveau C1
• PKW-Führerschein
Wir bieten Ihnen:
• ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit (39 Stunden wöchentlich mit der Möglichkeit zur Reduzierung des Stundenumfangs - zugeschnitten auf IhreLebensumstände) ohne familienunfreundliche 24-Stunden-Schichten,Bereitschafts-, Wochenend- und Feiertagsdienste am Arbeitsort Prenzlau,Templin (oder Angermünde)
• eine attraktive Vergütung in der Entgeltgruppe 15 EGO-VKA zum TVöD, beiVorliegen einer Facharztausbildung
• anderenfalls erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 EGO-VKA
• vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen kann in begründetenEinzelfällen eine abweichende Vergütungsregelung geprüft werden
• betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und vermögenswirksame Leistungen (VL)
• eine leistungsorientierte Bezahlung und eine Jahressonderzahlung mit derOption diese gemäß dem TVöD-VKA teilweise in freie Tage umzuwandeln
• attraktives Fahrrad-Leasing mit Rundum-Schutz (Diebstahl, Schäden, Inspektion,Verschleiß) und einfacher Abwicklung über die Entgeltumwandlung gemäß demTV-Fahrradleasing
• eine gezielte Einarbeitung in die Arbeitsaufgaben und die Möglichkeit fehlendedigitale Kompetenzen durch gezielte Fort- und Weiterbildung zu stärken
• 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche (31 Tage ab dem Jahr 2027) sowie dieGewährung freier Tage am 24.12. und 31.12.
Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 21.08.2026 mit Ihren aussagekräftigenBewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Approbationsurkunde etc.) per E-Mailausschließlich im PDF-Format an personal@uckermark.de.Bewerbungen inkl. Anlagen per E-Mail, die in anderen Datei-Formaten als im PDFFormat eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Ihre Ansprechpartnerin:
Bei Fragen zu Ihrer Bewerbung:
Frau Mönk
Telefon: 03984 70 3211
E-Mail: personal@uckermark.de
Sollten Sie inhaltliche Fragen zu den Tätigkeiten haben, vermitteln die Mitarbeiter des Personalamts gern einen Kontakt zum Gesundheitsamt.Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten imZusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung desBewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG). Schwerbehinderte werden bei gleicherEignung bevorzugt.
Sollte es zu einer Einstellung kommen, ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetzin Verbindung mit § 72a SGB VIII notwendig.