Architekt/Bauingenieur (m/w/d) für Baumaßnahmen des Bundes
Tätigkeitsprofil:
Sie wollen sich mit Ihrem baufachlichen Wissen, Ihrer Kernkompetenzen in Sachen Koordinierung und Steuerung, Ihrem Engagement und Ihrer Ideenvielfalt bei der Umsetzung der Projekte einbringen. Dann bewerben Sie sich jetzt bei der Fachaufsicht Bundesbau.
Sie erwartet neben den interessanten Aufgaben im Zuwendungsbau, ein junges hochmotiviertes Team, eine abwechslungsreiche Tätigkeit sowie ausgezeichnete moderne familienfreundliche Arbeitsbedingungen.
Hier finden Sie die Aufgabenschwerpunkte:
- Betreuung, Koordinierung und Steuerung der zivilen Baumaßnahmen des Bundes auf der Grundlage der Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes (RBBau)
- Baufachliche Prüfung bzw. Qualitätssicherung von initialen und finalen Projektunterlagen sowie einfachen Bauunterlagen (IPU/FPU/EBU) gem. RBBau einschl. Feststellung der Kosten für die baufachlichen Genehmigungen
- Wahrnehmung der Aufgaben der Fachaufsicht zu den Fördermaßnahmen des Bundes auf der Grundlage der RZBau, d.h.
- Beratung der Zuwendungsempfänger, Mitwirken bei der Vorbereitung des Zuwendungsantrages
- Prüfung der Zuwendungsbau-Unterlagen und Integration der fachtechnischen Prüfungen
- Beauftragung und Kontrolle der Baudurchführenden Ebene
- Mitwirkung bei der Bearbeitung der Aufgaben der Baudurchführenden Ebene gem. RZBau
- Bearbeitung der maßnahmenbezogenen Berichtspflichten gem. RBBau und RZBau Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten zu zivilen Baumaßnahmen und des Zuwendungsbaus des Bundes
- Sicherstellung und Beachtung baukultureller Ziele des Bundes
Anforderungsprofil:
Ihr Profil:
Zwingend vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder FH-Diplom) der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder in einem vergleichbaren Studiengang
Wünschenswert sind:
- Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Richtlinien und Vorschriften auf dem Gebiet des Bau- und Vergaberechts (z.B. BauO LSA, BauGB, HOAI, VOB, VHB), des Haushaltsrechts (z. B. BHO) sowie des Inhaltes der Richtlinien RBBau und RZBau
- selbstständige eigenverantwortliche Arbeitsweise und Eigeninitiative
- gefestigte und sichere Anwenderkenntnisse in MS Office und branchenüblicher Software
- überdurchschnittliches Maß an Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Bei einer Staatsangehörigkeit außerhalb Europäischen Union bitten wir Sie, zusätzlich zu den unter „Bewerbung“ genannten erforderlichen Unterlagen, Ihre aktuelle Aufenthaltsgenehmigung sowie Arbeitserlaubnis einzureichen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Wir bieten:
- Vergütung des Arbeitsplatzes nach Entgeltgruppe 12 TV-L
- weitere Leistungen nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L), wie z.B. Jahressonderzahlung, zusätzliche Altersvorsorge (VBL) oder vermögenswirksame Leistungen
- Chancengleichheit, Gleichberechtigung, Vielfalt und Integration als festen Bestandteil unserer Unternehmenskultur einen Arbeitsplatz in der modernen Verwaltung
- eine interessante und abwechslungsreiche Beschäftigung in einem interdisziplinären Arbeitsumfeld
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine Work-Life-Balance durch u.a. flexible Arbeitszeiten, z.B. Gleitzeit, Arbeitszeitmodelle oder Wohnraumarbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und nach erfolgreichem Abschluss der Einarbeitungsphase
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche), zusätzliche freie Tage an Heiligabend und Silvester sowie die Inanspruchnahme von Gleittagen.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen und im begründeten Einzelfall kann zusätzlich für Bewerber/innen außerhalb der Landesverwaltung eine befristete außertarifliche Fachkräftezulage gewährt werden.
Schwerbehinderte Menschen sowie ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.