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Anwärter/-innen (m/w/d) für den allgemeinen Justizdienst - Justizfachwirt/-in (m/w/d) - voraussichtliche Einstellung zum …

Tätigkeitsprofil:

Eine Klage geht ein. Jemand wünscht Akteneinsicht. Das Gericht hat ein Urteil gefällt oder einen Beschluss erlassen und diese müssen jetzt zugestellt werden. Solche Vorgänge laufen über den Schreibtisch der Justizfachwirte im Gericht. Sie legen Akten an und verwalten diese, leiten Informationen an die richtigen Stellen weiter oder veranlassen die Zustellung von Urteilen. Justizfachwirte erfüllen eine wichtige Aufgabe im Gericht, denn sie sind die zentrale Schaltstelle für die Verfahren innerhalb der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden. An ihrem Arbeitsplatz treffen die Entscheidungen, Anweisungen und sonstigen Schriftstücke all derjenigen zusammen, die an einem gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Verfahren beteiligt sind. Diese gilt es auszuführen, weiterzuleiten und die Abläufe zu koordinieren.

Die Ausbildung erfolgt in einem Beamtenverhältnis und bietet eine spannende Mischung aus Praxis und Theorie. Sie dauert zwei Jahre und umfasst berufsnahe praktische Phasen sowie fachtheoretische Abschnitte. Die fachtheoretischen Inhalte finden überwiegend in der Justizakademie Berlin statt, während die berufspraktischen Erfahrungen an einem Gericht oder in der Staatsanwaltschaft gesammelt werden. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung ab.

Anforderungsprofil:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG) oder
  • die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) oder
  • die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG).
  • den mittleren Schulabschluss oder
  • die Berufsbildungsreife und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • die Berufsbildungsreife und eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.

Hinweis: Wenn Sie den Abschluss erst im Jahr des Ausbildungsbeginns erreichen, nehmen Sie unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil.

  • Gesundheitliche Eignung
  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen).
  • Ein Höchstalter für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist aktuell nicht gegeben. Allerdings gilt ein solches für den Fall einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ernennung bzw. zum gesetzten Stichtag dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen sowie das Anforderungsprofil der Anwärter/-innen (m/w/d) für den allgemeinen Justizdienst.