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Amtstierarzt (m/w/d) Veterinärwesen

Stadtverwaltung Erfurt
location99 Erfurt, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Sicherheit und Ordnung
Vollzeit

Tätigkeitsprofil:

Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit
umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen
Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten.
Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches
sowie gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen
Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Das Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich
Lebensmittel, Tierschutz, Tiergesundheit und Fleischhygiene. Es führt Betriebskontrollen und
Probennahmen durch, bearbeitet Verbraucherbeschwerden und erteilt Auskünfte nach dem
Verbraucherinformationsgesetz. Zudem sorgt es für die Tiergesundheit und plant Maßnahmen zur
Bekämpfung von Tierseuchen. Die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere bei
Tierhaltung, Transport und Schlachtung, wird regelmäßig überprüft. Schließlich führt das Amt
amtliche Fleischuntersuchungen durch und greift bei Verstößen mit geeigneten Anordnungen und
Verfahren ein.

Das Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung vielfältiger amtstierärztlicher Angelegenheiten in den
Bereichen Tierschutz, Tiergesundheit, Tierarzneimittelüberwachung und tierische Nebenprodukte.
Dazu gehören die Kontrolle und Bewertung von Tierhaltungen, Transporten, Tierversuchen und
Schlachtbetrieben sowie die Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften. Im Bereich der
Tiergesundheit werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen geplant, überwacht und
umgesetzt. Außerdem werden Monitoring-Programme und Probenahmen zur Krankheitsvorsorge
durchgeführt. Die Kontrolle des Umgangs mit tierischen Nebenprodukten sowie die Überwachung
von Betrieben und Tierärzten im Bereich des Arzneimittelverkehrs sichern den Schutz von Tier,
Mensch und Umwelt. Die Aufgaben umfassen darüber hinaus die Durchführung allgemeiner
Verwaltungsaufgaben, wie die rechtssichere Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und
Strafsachen, den Erlass von Verwaltungsakten sowie die Erstellung amtstierärztlicher
Stellungnahmen und statistischer Auswertungen. Zudem werden vielfältige sonstige Aufgaben
wahrgenommen, darunter die Ausbildung von Praktikanten, die fachliche Anleitung von
Tiergesundheitskontrolleuren, die Mitarbeit in Fachgremien sowie die Unterstützung anderer
Landkreise im Tierseuchenfall.

Die Wahrnehmung der Tätigkeit erfordert die Teilnahme am amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst
für alle Aufgabengebiete des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Vergütung
Beschäftigte: E 14 oder E 15 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)
Je nach Vorliegen der Voraussetzungen des Facharztabschlusses.

Beamte: A 14 BesO des ThürBesG (Besoldungsordnung des Thüringer Besoldungsgesetzes)
Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der
Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das
Amt eines Veterinäroberrats/ einer Veterinäroberrätin (BesGr. A 14 BesO des ThürBesG) möglich ist.
Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.

Anforderungsprofil:

Das bringen Sie mit:
- die Laufbahnbefähigung für den höheren ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen
Dienst in der Fachrichtung Veterinärwesen oder die Approbation als Tierärztin / Tierarzt mit
der abgelegten Prüfung für die Anstellung als beamtete Tierärztin / beamteter Tierarzt
- die Fahrerlaubnis der Klasse B

Sollten Sie über keine Laufbahnbefähigung für den höheren ärztlichen und
gesundheitswissenschaftlichen Dienst in der Fachrichtung Veterinärwesen bzw. über keine
abgelegte Prüfung für die Anstellung als beamtete Tierärztin / beamteter Tierarzt verfügen,
können Sie sich ebenfalls bewerben, sofern Sie über die Approbation als Tierärztin / Tierarztverfügen und bereit sind, die entsprechende Prüfung für die Anstellung als beamtete Tierärztin / beamteter Tierarzt abzulegen.
Die Berücksichtigung Ihrer Bewerbung erfolgt in Abhängigkeit der Bewerbersituation.

Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Zulassung zum Fachseminar mindestens zwei Jahre
hauptberuflich als Tierärztin / Tierarzt tätig gewesen sein müssen. Davon müssen mindestens
sechs Monate in einer Nutztierpraxis, weitere sechs Monate in einem Veterinäramt oder in
einer vergleichbaren Behörde der Veterinärverwaltung sowie mindestens ein Monat in einer
Untersuchungseinrichtung für Lebensmittelüberwachung und Veterinärmedizin absolviert
worden sein. Die beiden zuletzt genannten Zeiten können nach einer Einstellung durch die
Tätigkeit innerhalb der Stadtverwaltung erworben werden.

Weiterhin wichtig sind uns:
- die Approbation als Fachtierärztin / Fachtierarzt für Öffentliches Veterinärwesen
- umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Veterinärwesens
- eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Belastbarkeit
- Verantwortungsbewusstsein über die Herstellung ordnungsgemäßer, rechtmäßiger Zustände
zur Abwehr von Gefahren, zum Schutz der Gesundheit, des Körpers und des Lebens von Tieren
und Verbrauchern
- anwendungsbereite Kenntnisse der Standardsoftware und Bereitschaft zur Einarbeitung in die
fachspezifische Software (Balvi, TSN, HI-Tier)
- eigenverantwortliches und proaktives Handeln, Verantwortungsbereitschaft
- die Fähigkeit, sichere Entscheidungen zu treffen und konsequent umzusetzen, Aufgaben
zielgerichtet zu strukturieren und zu koordinieren sowie Situationen angemessen abzuwägen
und entschlossen zu handeln