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Ärztin/Arzt (w/m/d)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
location89 Heidenheim an der Brenz, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Bildung und Soziales

Stellenausschreibung

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist beim Landratsamt Heidenheim als untere staatliche Verwaltungsbehörde im Gesundheitsamt eine unbefristete Vollzeitstelle

für Ärztinnen und Ärzte (w/m/d)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Hier finden Sie Informationen zum Landkreis Heidenheim (https://www.landkreis-heidenheim.de/startseite) . Die Stelle ist zu unterschiedlichen Anteilen teilbar.

Ihre Aufgaben:

Sie erwartet eine vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst im Landratsamt Heidenheim. Schwerpunkte der Tätigkeit sind in der Sozialmedizinischen Begutachtung sowie im Kinder- und Jugendärztlicher Dienst. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • die Durchführung der Einschulungsuntersuchungen einschließlich Beratung von Sorgeberechtigten und Einrichtungen sowie ergänzende ärztliche Untersuchungen, vor allem in Hinblick auf Förderbedarf
  • die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Sorgeberechtigten und Einrichtungen zu gesundheitsförderlichen Themen
  • Amtsärztliche Gutachten z. B. auf Antrag von Schulen oder für das Sozial- oder Jugendamt
  • Sozialmedizinische Untersuchungen zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen
  • die Teilnahme am infektiologischen Dienst.

Der Aufgabenzuschnitt erfolgt ggf. nach Absprache.

Ihr Profil:

Wir suchen verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige approbierte Ärztinnen und Ärzte mit möglichst 24-monatiger Tätigkeit in der unmittelbaren Patientenversorgung. Sie haben fundierte medizinische Kenntnisse, besitzen eine hohe analytische Kompetenz, arbeiten effizient, sind lösungsorientiert, teamfähig und kommunizieren souverän und wertschätzend.

Erforderlich sind Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von Gutachten oder pädiatrische Erfahrung.

Wir weisen darauf hin, dass für Personen, die in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes tätig werden sollen, vor Einstellung eine Nachweispflicht (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/information-…) hinsichtlich einer Immunisierung gegen Masern besteht. Bei Nichtvorlage eines geeigneten Nachweises ist eine Einstellung im Öffentlichen Gesundheitsdienst ausgeschlossen.

Unser Angebot:

  • eine Einstellung auf der Grundlage des TV-L (Ärztinnen und Ärzte sind mindestens in Entgeltgruppe 14 eingruppiert)
  • Familienfreundlicher Arbeitsplatz in einem hoch motivierten, multiprofessionellen Team
  • aktive Unterstützung beim Ausbau Ihrer fachlichen und sozialen Kompetenzen
  • vielfältige und umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote ggf. bis zur Anerkennung als Fachärztin/Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen
  • Ihre Mobilität unterstützen wir dem Job Ticket BW (https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw)
  • Betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (https://lbv.landbw.de/-/zusatzversorgung)

Weitere Informationen

Wir schätzen Vielfalt und begrüßen Bewerbungen unabhängig von Alter, Geschlecht, geschlechtlicher und sexueller Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Nationalität, Behinderung, Religion und Weltanschauung. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Fachliche Fragen richten Sie bitte an Herrn Bauer, Tel.: 07321 321-2643, Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an Frau Körner, Tel.: 0711 123-3578.

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 8. April 2026 unter Angabe der Kennziffer 111-A03 über unser Online-Bewerbungsportal (https://bewerberportal.landbw.de/soz_r15/bestimmungen.php) .

Bewerbungen per Post oder E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/header-und-footer/da…) nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes zu.