Abwesenheitsvertretung mit Arbeit auf Abruf (d/m/w) für eine Reinigungskraft bei der Gemeinde Felde
Die Gemeinde Felde , Kreis Rendsburg-Eckernförde, beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Abwesenheitsvertretung mit Arbeit auf Abruf (d/m/w) für
eine Reinigungskraft des Gemeindezentrums und für den Küchendienst der Kita
auf unbestimmte Zeit einzustellen.
Die Tätigkeit wird auf geringfügiger Basis, mit einem Stundenlohn von 14,50 €, vergütet.
Gesucht wird eine Abwesenheitsvertretung für bestehendes Personal, welche vertretungsweise die Reinigung des Gemeinde- und Jugendzentrums sowie die Essensausgabe und den Küchendienst in der Kita der Gemeinde übernimmt. Der Arbeitseinsatz kann bei plötzlich auftretenden Abwesenheiten erst kurzfristig mitgeteilt werden.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte beim Bürgermeister der Gemeinde Felde, Herrn Buttgereit unter 0151/17361202 oder unter bgm.felde@amt-achterwehr.de (mailto:bgm.felde@amt-achterwehr.de) .
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 19.03.2026 erbeten an die
Gemeinde Felde
über das Amt Achterwehr
– Hauptamt –
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
oder vorzugsweise per E-Mail an bgm.felde@amt-achterwehr.de (mailto:bgm.felde@amt-achterwehr.de) .
Hinweis: Es wird keine Eingangsbestätigung versandt. Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen oder sonstige überflüssige Verpackungsmaterialien, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung können wir nicht erstatten.
Die berufliche Entwicklung von Frauen wird gefördert. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Gleichstellungsgesetzes des Landes bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbung von Personen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen i.S. des § 2 Abs.3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.