Abteilungsleiter infrastruktureller und kaufmännischer Bereich (m/w/d)
Tätigkeitsprofil:
Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Gebäude, Liegenschaften und Schulverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Abteilungsleiter infrastruktureller und kaufmännischer Bereich (m/w/d)
unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist - vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung - mit Entgeltgruppe 11 TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.
Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
1. Leitung des Aufgabenbereiches Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke, u.a.
- Steuerung und Koordination der Aufgaben im infrastrukturellen und kaufmännischen Gebäudemanagement
- Organisation der Bewirtschaftung der kreiseigenen Gebäude und Liegenschaften
- Sicherstellung einer wirtschaftlichen und rechtssicheren Aufgabenerfüllung
- Koordination und Steuerung infrastruktureller Dienstleistungen (z. B. Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Bewirtschaftungsleistungen)
- Steuerung der Vertragsangelegenheiten im Verantwortungsbereich
- Federführung bei der Planung und Umsetzung von Beschaffungs- und Vergabeprozessen
- Weiterentwicklung von Arbeitsabläufen, Standards und organisatorischen Strukturen im Verantwortungsbereich
- Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Gebäudemanagements
- Zusammenarbeit mit internen Abteilungen und Fachdiensten sowie externen Dienstleistern
- Personalführung
- Führung, Anleitung und Entwicklung der Mitarbeitenden der Abteilung
- Organisation der Arbeitsabläufe sowie Förderung einer konstruktiven Arbeitskultur
- Unterstützung der Mitarbeitenden bei der fachlichen Weiterentwicklung
2. Finanzverantwortung für die von der Abteilung bewirtschafteten Produktkonten, u. a.
- Verantwortung für Planung, Bewirtschaftung und Überwachung der Haushaltsmittel im Verantwortungsbereich,
- Steuerung der Budgetbewirtschaftung und Wahrnehmung von Controlling-Aufgaben, u. a. Auswertung von Controlling-Berichten, regelmäßige Berichterstattung über Mittelansätze und deren Auslastung sowie Veranlassung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
3. Betreiberverantwortung für kreiseigene Gebäude, u.a.
- Wahrnehmung der Betreiberverantwortung für Gebäude und bauliche Anlagen in Bezug auf die Gebäudebewirtschaftung, Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit
- Wahrnehmung von Objektüberwachungsfunktionen
4. eigene Bewirtschaftung von Schul-/Verwaltungsgebäuden, u. a.
- Durchführung von Bedarfs-, Machbarkeits- und Kostenplanungen
- Planung, Beauftragung und Überwachung notwendiger Reparaturen
- Durchführung von Kontrolltätigkeiten zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs
Anforderungsprofil:
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- Fach-/ Hochschulabschluss in den Bereichen Verwaltungswissenschaften, Betriebswirtschaft, Facility Management, Immobilien- oder Gebäudemanagement oder
- einschlägiger Fach-/ Hochschulabschluss mit Bezug auf die oben genannten Aufgaben der Stelle oder
- abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II
- bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss
Was erwarten wir?
- wünschenswert: mehrjährige Leitungserfahrung
- Kenntnisse im Verwaltungsrecht, öffentlichen Haushalts- und Vergaberecht
- Erfahrungen im Gebäudemanagement, im infrastrukturellen Facility Management oder in vergleichbaren organisatorischen Aufgabenfeldern
- Verständnis für wirtschaftliche Steuerung, Organisation und Controlling
- ausgeprägte Organisations- und Steuerungskompetenz
- eine strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Fähigkeit, komplexe Aufgabenstellungen zu analysieren und weiterzuentwickeln
- Offenheit für neue Ansätze und Weiterentwicklung von Arbeitsprozessen
- hohe Lern- und Anpassungsfähigkeit
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- gute PC- Kenntnisse
- mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
- Führerschein der Klasse B