
10.03.2026 ● Leon Lassalle
TV-L Gehaltstabellen 2024: Dein Wegweiser im öffentlichen Dienst der Länder
Möchten Sie mehr über Ihr Gehalt im TV-L ab 2024 wissen? In diesem Text finden Sie einen verständlichen Überblick über den Tarifvertrag, die Entgelttabelle (Entgeltgruppen und Stufen), Sonderzahlungen sowie mögliche Änderungen und Entwicklungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der TV-L regelt seit 2006 einheitliche Arbeitsbedingungen für Angestellte des öffentlichen Dienstes der Länder und wird über Tarifrunden regelmäßig an wirtschaftliche Entwicklungen angepasst.
- Die TV-L Entgelttabelle besteht aus 15 Entgeltgruppen und sechs Stufen, die sich nach Tätigkeit/Qualifikation, Berufserfahrung und (ab bestimmten Stufen) Leistung richten. Zusätzlich gibt es Sonderzahlungen und ggf. Zulagen.
- Für 2025 können Veränderungen relevant sein (z. B. Tariferhöhungen oder Sonderzahlungen) – die Attraktivität des öffentlichen Dienstes soll dadurch steigen.
TV-L Überblick: Was bedeutet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder?
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) legt die zentralen Arbeitsbedingungen für Beschäftigte fest, die bei Ländern bzw. landesnahen Einrichtungen arbeiten. Er gilt grundsätzlich für Arbeitsverhältnisse bei Arbeitgebern, die der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) (oder einem Mitgliedsverband) zugeordnet sind. Damit umfasst der TV-L viele Beschäftigte in Behörden, Ämtern, Einrichtungen und Betrieben der Länder.
Wichtig: Der TV-L ist nicht „nur“ eine Gehaltstabelle. Er regelt u. a.:
- Entgelt und Entgeltentwicklung (Entgelttabelle, Stufen, Zulagen)
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Eingruppierungssystematik
- Zuschläge / Sonderzahlungen
- weitere Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses
Der TV-L entsteht und verändert sich durch Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite. Dadurch kann er auf wirtschaftliche Entwicklungen (z. B. Inflation) reagieren und Anpassungen vornehmen.
Die aktuelle TV-L Entgelttabelle: So viel verdienst du im öffentlichen Dienst
Die TV-L Entgelttabelle ist für Beschäftigte der zentrale Bezugspunkt zur Frage: „Was verdiene ich?“ Sie basiert auf:
- Entgeltgruppen (E1 bis E15)
- Stufen (1 bis 6) innerhalb jeder Entgeltgruppe
Das Grundprinzip:
Welche Entgeltgruppe Sie haben, hängt vor allem von der Tätigkeit (Tätigkeitsmerkmale) und der geforderten Qualifikation ab.
Welche Stufe Sie haben, hängt vor allem von Berufserfahrung/Stufenlaufzeit und (ab einem gewissen Punkt) auch von Leistung ab.
Entgeltgruppen und ihre Kriterien
Die Eingruppierung erfolgt nach der dauerhaft auszuübenden Tätigkeit (also dem „Arbeitsinhalt“, nicht dem Wunsch oder der reinen Stellenbezeichnung). Die Systematik ist grob so:
- E 1 bis E 4: einfache Tätigkeiten / unterstützende Aufgaben
- E 5 bis E 8: qualifizierte Sachbearbeitung / Fachaufgaben (je nach Tätigkeit)
- E 9 bis E 11: anspruchsvollere, selbstständigere Fach- und Verwaltungsaufgaben
- E 12 bis E 13: gehobene/hoch anspruchsvolle Tätigkeiten, oft mit höherer Qualifikation (z. B. Bachelor/FH bzw. akademische Anforderungen – je nach Stelle)
- E 14 bis E 15: sehr anspruchsvolle Spezial- oder Leitungsfunktionen
Wichtig: Maßgeblich sind Tätigkeitsmerkmale und die tatsächliche Arbeitsrealität. Deshalb ist es sinnvoll, die eigene Stellenbeschreibung und Aufgabenabgrenzung zu kennen.
Die Bedeutung der Stufen im TV-L
Innerhalb der Entgeltgruppe gibt es Stufen 1 bis 6. Diese bilden die Gehaltsentwicklung über die Zeit ab:
- Mit zunehmender Beschäftigungszeit (und je nach Stufenlaufzeit) erfolgt der Stufenaufstieg.
- Ab bestimmten Stufen kann Leistung stärker in den Fokus rücken.
- Über Instrumente wie Stufenlaufzeitverkürzung kann ein Aufstieg in Einzelfällen beschleunigt werden (wenn besondere Leistungen nachweisbar sind und der Arbeitgeber zustimmt).
Die Stufen sind damit ein Motivations- und Entwicklungssystem: Wer länger dabei ist (und entsprechend bewertet wird), steigt auf – und verdient mehr.
Sonderzahlungen und Zuschläge im TV-L
Zusätzlich zum Tabellenentgelt können Bestandteile hinzukommen, z. B.:
- Jahressonderzahlung (häufig „Weihnachtsgeld“-ähnlich, je nach Regelung und Entgeltgruppe)
- Zulagen (z. B. Funktionszulagen, besondere Tätigkeitszulagen – abhängig von Bereich und Merkmalen)
- Zuschläge für besondere Arbeitszeiten oder Bedingungen (z. B. Nacht-/Schichtanteile, wenn tariflich vorgesehen)
- in bestimmten Bereichen zusätzliche Regelungen für Auszubildende/Praktikanten
Welche Sonderzahlungen konkret greifen, hängt stark von Ihrer Tätigkeit, Ihrem Bereich und den tariflichen Detailregelungen ab.
Veränderungen und Prognosen: TV-L 2025
Der TV-L ist dynamisch – Änderungen entstehen durch Tarifrunden. Für 2025 werden häufig Themen wie Tabellensteigerungen und Ausgleichszahlungen diskutiert bzw. vereinbart, um auf Inflation und Arbeitsmarktentwicklung zu reagieren.
Wenn Anpassungen kommen, wirken sie sich typischerweise aus auf:
- Tabellenentgelt (Erhöhung nach Stufe/Gruppe)
- ggf. Sonderzahlungen (z. B. Inflationsausgleich, Einmalzahlungen)
- manchmal auch auf Arbeitszeitmodelle, Nachwuchsregelungen oder Zulagen
Wichtig für Beschäftigte: Solche Änderungen erhöhen oft die Planbarkeit und verbessern die Attraktivität des Landesdienstes im Wettbewerb um Fachkräfte.
Eingruppierung verstehen: So wirst du nach TV-L eingestuft
Die Eingruppierung ist häufig die größte „Fehlerquelle“ und gleichzeitig der wichtigste Hebel für Ihr Gehalt.
Grundsätzlich gilt:
- Entgeltgruppe = Bewertung der Tätigkeit nach Entgeltordnung/Tätigkeitsmerkmalen
- Stufe = Entwicklung innerhalb der Gruppe über Zeit + ggf. leistungsbezogene Aspekte
Typische Einflussfaktoren:
- Aufgabenprofil / Arbeitsvorgänge (was machen Sie wirklich?)
- Qualifikationsanforderung der Stelle
- einschlägige Berufserfahrung (bei Einstellung oft relevant)
- Stufenlaufzeit / Unterbrechungen (z. B. Sonderurlaub ohne Bezüge wirkt oft nicht förderlich auf Laufzeiten)
Besondere Regelungen für spezifische Berufsgruppen
Einige Bereiche haben Besonderheiten, z. B.:
- Lehrkräfte (häufig eigene Regelwerke/Bezugssystematik, je nach Land)
- Wissenschaft/ Hochschulen (Sonderlogiken, teilweise besondere Bewertungs-/Zulagenstrukturen)
- Sozial- und Erziehungsdienst (in manchen Konstellationen eigene Strukturelemente)
Diese Sonderregelungen sollen die Besonderheiten der jeweiligen Berufsrealität abbilden.
Herausforderungen bei der Eingruppierung
Häufige Themen aus der Praxis:
- Berufserfahrung wird nicht automatisch vollständig anerkannt – oft zählt nur einschlägige Erfahrung, und der Arbeitgeber prüft individuell.
- Stufenprogression kann je nach Gruppe unterschiedlich „schnell“ wirken.
- Ab einem bestimmten Punkt spielt Leistung stärker eine Rolle (Beurteilungen, Zielerreichung).
Wenn Sie Zweifel an Ihrer Eingruppierung haben, lohnt sich eine strukturierte Klärung: Tätigkeitsdarstellung, Stellenbeschreibung, Abgleich mit Entgeltordnung.
Arbeitszeit und Urlaub nach TV-L: Was gilt es zu wissen?
TV-L regelt auch Arbeitszeit und Urlaub. Typischer Rahmen:
- Bei einer 5-Tage-Woche häufig 30 Urlaubstage (Erholungsurlaub).
- Bei abweichender Arbeitswoche (z. B. Teilzeit/andere Verteilung) wird der Urlaubsanspruch umgerechnet.
- Schwerbehinderung kann zu Zusatzurlaub führen.
- Urlaubsansprüche können verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig genommen werden (mit Sonderregeln bei längerer Erkrankung).
Die Wochenarbeitszeit kann je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein (historisch West/Ost sowie landesspezifische Modelle).
Besonderheiten des TV-L in verschiedenen Bundesländern
Obwohl der TV-L bundesweit ähnlich wirkt, gibt es Unterschiede.
- Hessen nutzt einen eigenen Tarifvertrag (TV-H) statt TV-L.
- Berlin hatte historisch Sonderwege und besitzt teils besondere Anschluss-/Übergangsregelungen.
Deshalb gilt: Für Detailfragen lohnt der Blick auf die landesspezifischen Ergänzungen.
TV-L im Vergleich: Öffentlicher Dienst Bund vs. Länder
TV-L und TVöD sind in vielen Punkten ähnlich, aber nicht identisch. Unterschiede können betreffen:
- Tabellenwerte / Erhöhungszeitpunkte
- Sonderzahlungen
- einzelne Arbeitszeitregelungen
- spezifische Zulagen- oder Bereichsregelungen
Wenn Sie einen Wechsel zwischen Land und Bund/Kommunen planen, ist ein genauer Vergleich sinnvoll.
Zusammenfassung
Der TV-L ist das zentrale Regelwerk für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder. Das Gehalt basiert auf Entgeltgruppen (E1–E15) und Stufen (1–6). Entscheidend für die Eingruppierung sind die tatsächlichen Tätigkeitsmerkmale, für die Stufe vor allem Erfahrung und – je nach Stufe – Leistungsaspekte. Zusätzlich können Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge das Einkommen erhöhen. Änderungen durch Tarifrunden (z. B. für 2025) können Entgelte und Leistungen weiter verbessern.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die wichtigsten Bestandteile des TV-L?
Die wichtigsten Bestandteile sind Entgelttabelle (Gruppen/Stufen), Eingruppierung, Sonderzahlungen/Zulagen, sowie Regelungen zu Arbeitszeit und Urlaub.
Wie wirken sich Veränderungen im TV-L auf mein Gehalt aus?
Tariferhöhungen oder Sonderzahlungen können Ihr Einkommen direkt erhöhen. Relevant ist, wann eine Anpassung greift und ob sie für Ihre Beschäftigungsgruppe gilt.
Gibt es Unterschiede im TV-L zwischen den Bundesländern?
Ja. Beispiel: Hessen (TV-H), teils Sonderregelungen in einzelnen Ländern. Details können abweichen.
Wie erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppen des TV-L?
Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen (Arbeitsinhalten) und den dafür erforderlichen Qualifikationen; Berufserfahrung kann Einfluss auf die Stufe haben.
Was sollte ich tun, wenn ich Fragen zu meiner Eingruppierung habe?
Sprechen Sie mit der Personalstelle, ggf. Personalrat/Gewerkschaft, und prüfen Sie die Tätigkeit anhand der Entgeltordnung (Tätigkeitsmerkmale vs. tatsächliche Aufgaben).


